Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen,
die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
(3) Der Kunde bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Feldkultur e.V., Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich mit diesen in
vollem Umfang einverstanden.
Die Angebote der Firma Feldkultur e.V. sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An Angebote hält sich die Firma Feldkultur e.V. 30 Tage.
Die Auftragserteilung des Kunden und die Auftragsbestätigung durch die
Firma Feldkultur e.V. bedürfen der Schriftform.
Auftragsbestätigung ist nur nach Rücksprache und Bestätigung der Geschäftsführung möglich. Die entsprechende Auftragserteilung des
Kunden ist ein bindendes Angebot.
(4) Preise werden individuell mit dem Kunden vereinbart, welche sich aus bestehenden Dienstleistungspaketen zusammen setzen.
Aus dem Paketrahmen fallende Zusatzleistungen werden gesondert verhandelt und ausgewiesen. Diese Preise werden als Nettopreise zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
Die Firma Feldkultur e.V. behält sich das Recht vor die Zahlungsweise
gegebenenfalls zu ändern. Alle Zahlungen sind direkt an die Firma Feldkultur e.V. zu richten.
Eine Rechnung gilt als bezahlt, wenn der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto der Firma Feldkultur e.V. eingegangen ist und zur Verfügung steht. Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Kunden
sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht Rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(5) Der Kunde als Veranstalter ist verplichtet, das allegmeine mit der Veranstaltung verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Sämtliche Schadenersatzansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom
vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der Firma Feldkultur e.V. beruht und Schadensersatzansprüche
wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
(6) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Mieter das Recht den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20% des vereinbarten Mietpreises (incl. der
Dienstleistungen und Verkaufsartikel) wenn spätestens bis 14 Tage vor Mietbeginn storniert wird. 50% des vereinbarten Mietpreises wird fällig wenn danach bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn
storniert wird und 75% werden fällig bis spätestens 3 Tage vor
Mietbeginn. Danach wird der vereinbarte Mietpreis fällig.
(7) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Firma Feldkultur e.V. maßgeblich. Unbeachtet dessen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von der Firma
Feldkultur e.V. zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. Die Firma Feldkultur e.V. ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein Verstoß gegen die Bestimmungen in §2 vorliegt, ohne dass es einer
Abmahnung bedarf.
(8) Die Rechte an allen von der Firma Feldkultur e.V. entwickelten Konzepte und Designs verbleiben bei der Firma Feldkultur e.V..
(9) Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Heidelberg.
Feldkultur e.V.
Heidelberg, 01.01.2013